Der Güterverkehr wird nach allen Prognosen in den nächsten Jahren um über 30 % zunehmen. Dein attraktiver Arbeitsplatz ist somit gesichert.
Die Führerscheinklassen C/CE können unabhängig von der Berufskraftfahrerausbildung nach BKrFQG erworben werden.
Klasse C
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre, -18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe: Erste-Hilfe Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Gutachten
Klasse CE
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre, – 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T
D1E bei Besitz von Klasse D1
DE bei Besitz der Klasse D
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Gutachten