Ausbildung für den Notfall!


Feuerwehr

Technisches Hilfswerk

Rettungssanitäter

Polizei

und andere Rettungskräfte

Klasse C schon mit 18 für die Kameraden

Alle Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben. Dies habe der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen, teilte der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mit. Damit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen.

Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.

Wir bilden Dich und Deine Kameraden in der Klasse C aus!

Zum Beispiel:

  • Feuerwehren
  • Technisches Hilfswerk
  • Rettungssanitäter
  • Polizei

Zur Zeit bilden wir für folgende Kreise/Städte aus:

  • Amt Arensharde
  • Stadt Schleswig

Möchtest auch Du oder deine Kameraden von uns Ausgebildet werden, wende Dich mit unserem Kontaktformular an uns und wir werden alles weitere mit Dir besprechen.





    Deine Fahrschule Schnoor
    Datenschutz-Übersicht

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