Klasse T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbst fahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung:  Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h                  
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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