Ausbildung für den Notfall!
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Rettungssanitäter
Polizei
und andere Rettungskräfte
Klasse C schon mit 18 für die Kameraden
Alle Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben. Dies habe der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen, teilte der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mit. Damit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen.
Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.
Wir bilden Dich und Deine Kameraden in der Klasse C aus!
Zum Beispiel:
- Feuerwehren
- Technisches Hilfswerk
- Rettungssanitäter
- Polizei
Zur Zeit bilden wir für folgende Kreise/Städte aus:
- Amt Arensharde
- Stadt Schleswig