Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter: 15         
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine


Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

  • – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • – Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
  • – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • – Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • – andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • – Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis  Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18    
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Stufenregelung)
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


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