Mofa-Prüfbescheinigung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- – Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
- – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- – Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- – andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- – Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder
“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Stufenregelung)
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen