Ohne Amt geht es nicht: Nur mit einem Antrag kann man nach der Fahrausbildung zur Prüfung zugelassen werden.
In den verschiedenen Bundesländern, aber auch in Städten und Gemeinden wird das Antragstellen oft unterschiedlich gehandhabt. So können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig sein. Wir helfen Dir, diese Hürde zu meistern und erledigen das für Dich.
Für die Beantragung Deiner Papiere brauchst Du folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passbild (35 x 45 mm)
- aktueller Sehtest (vom Optiker genügt)
- Erste-Hilfe-Schein (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Bearbeitungsgebühr für Führerscheinstelle: 45 €
- für die Beantragung des Führerscheines mit 17 (BF17), werden noch weitere Unterlagen benötigt, die Du bei uns in der Fahrschule erhältst.
Wenn Du das alles beisammen hast, musst Du damit zur Führerscheinstelle, um dort Deine Papiere zu beantragen. Mach das möglichst bald, weil die Bearbeitung bis zu 6-8 Wochen dauern kann.
Sonderregelung: Führerschein nicht am Erstwohnsitz
Wenn Du vorhast, Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt zu machen, die nicht mit Deinem ersten Wohnsitz übereinstimmt, gibt es Folgendes zu beachten:
Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Bei dieser Regelung geht es um Gründe der Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber, der im Hinblick auf seinen Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen wird, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegt. Deshalb unbedingt vorher klären!