Ohne Amt geht es nicht: Nur mit einem Antrag kann man nach der Fahrausbildung zur Prüfung zugelassen werden.

In den verschiedenen Bundesländern, aber auch in Städten und Gemeinden wird das Antragstellen oft unterschiedlich gehandhabt. So können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig sein. Wir helfen Dir, diese Hürde zu meistern und erledigen das für Dich.

Für die Beantragung Deiner Papiere brauchst Du folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild (35 x 45 mm)
  • aktueller Sehtest (vom Optiker genügt)
  • Erste-Hilfe-Schein (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
  • Bearbeitungsgebühr für Führerscheinstelle: 45 €
  • für die Beantragung des Führerscheines mit 17 (BF17), werden noch weitere Unterlagen benötigt, die Du bei uns in der Fahrschule erhältst.

Wenn Du das alles beisammen hast, musst Du damit zur Führerscheinstelle, um dort Deine Papiere zu beantragen. Mach das möglichst bald, weil die Bearbeitung bis zu 6-8 Wochen dauern kann.


Sonderregelung: Führerschein nicht am Erstwohnsitz

Wenn Du vorhast, Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt zu machen, die nicht mit Deinem ersten Wohnsitz übereinstimmt, gibt es Folgendes zu beachten:

Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Bei dieser Regelung geht es um Gründe der Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber, der im Hinblick auf seinen Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen wird, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegt. Deshalb unbedingt vorher klären!


Deine Fahrschule Schnoor
Datenschutz-Übersicht

Wenn Du unter 16 Jahre alt bist und Deine Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchtest, musst Du Deine Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.

Die Datenverarbeitung kann mit deiner Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem du in den Privatsphäre-Einstellungen widersprechen kannst. Du hast das Recht, nicht einzuwilligen und deine Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Weitere Informationen zur Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutz-Niveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden – unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.UDu bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.Wenn du alle Services akzeptierst, erlaubst du, dass Facebook Graph1,U, Google User Content1,U, Calendly1,U, Google Fonts1,U, Proven Expert (Widget)1,U, YouTube1,U, Gravatar (Avatar images)1,U, WordPress.org Plugin (Embed)1,U, Vimeo1,U, Kommentare1, Emojis1,U, Google Maps1,U, Google Trends1,U, Google Analytics2,U, Google Analytics2,U, Awin (Link and Image Ads)3,U, Facebook Pixel3,U, MailPoet3 und AddThis (Share)3,U geladen werden. Diese sind nach ihrem Zweck in Gruppen Funktional1, Statistik2 und Marketing3 unterteilt (Zugehörigkeit durch hochgestellte Zahlen gekennzeichnet).

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sind für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich. Sie enthalten nur technisch notwendige Services. Diesen Services kann nicht widersprochen werden.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Zusätzliche Cookies

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.
Diese Website verwendet die folgenden zusätzlichen Cookies:

- Google Analytics
- Google Tag Manager - Consent
- Google Tag Manager
- Font Awesome
- Facebook
- Twitter
- YouTube